Invalidität Meldefrist der privaten Unfallversicherung kurz
Wer privat unfallversichert ist, hat meist nur 15 Monate Zeit eine Invalidität nachzuweisen. Versäumt er diese Meldefrist nach dem Unfallgeschehen, geht er leer aus.
Viele Menschen setzen statt auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die private Unfallversicherung. Für manche ist sie gar der einzige Weg, für den schlimmen Fall einer Invalidität vorzusorgen. Das kann dann der Fall sein, wenn der Versicherungsinteressent an Vorerkrankungen leidet, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich machen. Durch die Unfallversicherung sind diese Menschen dann trotzdem abgesichert, wenn sie durch einen Unfall Schaden nehmen. Achtung: Vor Abschluss der Unfallversicherung kann es auch zu einer Risikoabwägung von Seiten der Versicherung kommen, auch hier sichern sich die Versicherer häufig selbst ab, und schließen deshalb bestimmte Vorerkrankungen aus.
Errechnet wird mit der Gliedertaxe Solchermaßen endlich abgesichert, meldet man sich dann natürlich im Unfallfall schnell bei der Versicherungsgesellschaft, die dann auch für die versicherten Bereiche einspringt. Das können je nach Vertrag Todesfallleistungen, Krankenhaustagegeld oder Genesungsgeld sein. Am wichtigsten aber ist sicher die Invaliditätsleistung. Sie kommt dann zum Tragen, wenn man durch einen Unfall dauerhafte Schäden davonträgt. Errechnet wird die Auszahlungssumme dann anhand einer so genannten Gliedertaxe, die den Grad der Behinderung bestimmt. Beim Verlust eines Armes ab dem Schultergelenk sind das z. B. 70 Prozent der versicherten Summe, während der Verlust des Geruchssinns z. B. nur mit zehn Prozent bewertet wird.
Nachweis durch Arztbericht Nun zeigt sich nicht jeder körperliche Langzeitschaden direkt im Anschluss an ein Unfallgeschehen. Im Gegenteil, oft wird es im Laufe der Zeit klar, dass man als Unfallopfer dauerhaft geschädigt bleibt. Aber: Wer auf die Leistungserbringung der Invaliditätsregelung der Versicherung hofft, muss sich an enge Fristen halten. So muss der Geschädigte innerhalb von 15 Monaten seine Invalidität nachweisen. Und dazu genügt es nicht, nur den zwischenzeitlich vielleicht schon erhaltenen Schwerbehindertenausweis einzureichen. Wer Geld von der Versicherung will, muss dem Antrag eine schriftliche Bestätigung eines Arztes beilegen, in der klar formuliert wird, dass die Invalidität in direktem kausalen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen steht. Liegt dieser Nachweis nicht innerhalb von 15 Monaten bei der Versicherung vor, kann diese die Leistungserbringung verweigern.
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