Information Basistarif in der PKV
Der Basistarif in der PKV ist seit Januar eingeführt, hier die nötigen Informationen rund um den Basistarif.
Wer Krankenversicherung »”>keine Krankenversicherung hat und wer seine private Krankenversicherung wechseln will, muss sich derzeit mit dem Basistarif befassen. Dieser Basistarif soll alle auffangen, die der privaten zuzuordnen sind aber durch irgendwelche Umstände keine Krankenversicherung mehr haben. Meist sind es Selbstständige, die entweder durch Beitragsrückstand gekündigt worden sind oder auch einfach denken dass sie keine Krankenversicherung benötigen. Wer die Krankenversicherungspflicht jetzt immer noch nicht beachtet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Der Basistarif ist aber auch für den Wechsel von einer zu anderen privaten Krankenversicherung wichtig, zumindest wenn man seine Altersrückstellungen mitnehmen will. Ab 2009 darf immer ein Teil der Altersrückstellungen mitgenommen werden, wenn die Krankenversicherung neu abgeschlossen wird. Damit alle anderen Privatversicherten auch die Möglichkeit zum wechseln haben, gibt es ein Zeitfenster von 6 Monaten ab Januar 2009. Wer in dieser Zeit die private Krankenversicherung wechselt kann einen Teil der Altersrückstellungen mitnehmen, wenn er bei seinem neuen Anbieter für 18 Monate im Basistarif bleibt. Erst danach darf er sich einen besseren Krankenversicherungsschutz gönnen.
Da der Basistarif von den Leistungen wie die gesetzliche Krankenversicherung ist und dazu noch rund 570 Euro im Monat kostet, ist dieser Tarif mehr als uninteressant. Wer also es vermeiden kann in diesen Tarif zu wechseln, sollte dies tun. Alle die den Basistarif nehmen, sollten sich beraten lassen, denn es gib AW Versicherungen die absichern dass man nach den 18 Monaten noch bessere Leistungen bekommt.
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