Immobilien Spekulationsfrist keine Änderung

Entgegen aller Befürchtungen bleibt die Spekulatiosnfrist für Immobilien erhalten

Einige Besitzer von Immobilien werden aufatmen, denn die Spekulationsfrist für Immobilien bleibt gleich. Sind die Immobilien vermietet, können diese nach Ablauf der Haltefrist von 10 Jahren, weiterhin verkauft werden ohne dem Finanzamt was überweisen zu müssen. Werden die Immobilien, Wohnungen und Häuser, selbst genutzt, ist es sogar möglich diese Immobilien zu verkaufen ohne die Haltefrist von 10 Jahren zu beachten.Für Anleger die ab 2009 in offene Immobilienfonds investieren, fällt die 1 Jährige Spekulationsfrist weg, da offene Immobilienfonds als Wertpapiere gelten.


Eine Antwort zu "Immobilien Spekulationsfrist keine Änderung"

  1. 2wid schrieb:

    Es scheint zwar so, aber man sollte bedenken, dass hier noch nichts beschlossen ist.
    Bis 2009 ist es noch eine ganze Weile, und Änderungen haben wir öfter gesehen alsu uns lieb ist, man schaue sich nur das Hickhack um die Gesundheitsreform an.