Hilfestellung in Rechtsfragen Rechtsschutz
Ein neues Gesetz für Rechtsdienstleistungen wird gemacht. Ein Entwurf dieses Gesetz liegt vor und bringt neues
Der Entwurf unserer Regierung für ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz beinhaltet, dass die Hilfestellung in Rechtsfragen kein Monopol der Anwälte mehr ist.
Dies soll auch Mitte des Jahres 2007 umgesetzt werden.
Eine umfassende Rechtsberatung sowie die Vertretung vor Gericht soll nach wie vor den Anwälten , nach der Justizministerin Frau Brigitte Zypries, erhalten bleiben.
Der Deutsche Anwaltsverein kann wohl mit dieser Regelung leben, fordert aber noch Änderungen.
Dem Deutschen Anwaltsverein fehlen noch die Details zu der Rechtsdienstleistung, die als Nebenleistung von den eigentlichen Laien als Nebenleistung erbracht werden dürfen.
Die eventuellen negativen Auswirkungen solch einer Rechtsdienstleistung von Menschen, die sicherlich in Rechtsfragen nicht bewandert sind, lässt sich an einem Beispiel erklären.
Eine Frau geht nach einem nicht selbstverschuldeten Verkehrsunfall in eine KFZ Werkstatt.
Momentan nach dem aktuellen Regierungsentwurf ist es einem KFZ Meister erlaubt dieser Frau, den Briefverkehr mit der Versicherungsgesellschaft abzunehmen und auch für die Frau pauschal Schadensersatz geltend zu machen.
Da dem KFZ Meister sicherlich die Kenntnisse über aktuelle Urteile sowie auch die grundlegenden Kenntnisse über Schadenersatz und Rechtsfragen in der KFZ Versicherung fehlen, könnte er unter Umständen der Frau mehr Schaden als gutes zufügen.
Anscheinend sieht auch der Bundesrat solche Risiken und will noch Details verändern.
Was dabei im Endeffekt herauskommt wird man bei Einführung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetz sehen.
Wieso es überhaupt möglich sein soll in Zukunft Hilfestellung in Rechtsfragen Menschen zu erlauben, die sicherlich kaum Kenntnisse allgemein und auch über aktuelle Rechtsfragen haben können, ist mir schleierhaft.
Von dem neuen Gesetz hatten sich auch die Rechtsschutzversicherer viel versprochen. Ihre Hoffnung bestand darin selbst Rechtsberatung anbieten zu dürfen, was ihnen ja einen Teil der Kosten für Anwälte dann gespart hätte. Diese Hoffnung der Rechtsschutzversicherungen wird sich nicht erfüllen.
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