Hausratversicherung muss nicht auf zu geringe Versicherungssumme hinweisen

Eine Hausratversicherung muss nicht auf zu geringe Versicherungssumme hinweisen, der Versicherungsnehmer muss während der Vertragslaufzeit selber überprüfen ob der Versicherungsschutz ausreichend ist.

Eine Hausratversicherung muss einen Versicherungsnehmer nicht darauf hinweisen dass er eine zu geringe Versicherungssumme für seine Wohnung hat. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart vom 11.02.2009 Az. 7 U 186/08 ist der Versicherer nicht grundsätzlich dazu verpflichtet während der Laufzeit eines Vertrages den VN auf die Erhöhung der VS hinzuweisen.

Versicherungssumme war damals richtig Die Versicherungssumme, die beim Abschluss der Hausratversicherung vereinbart wurde, hat zum damaligen Zeitpunkt dem Wert des Hausrates entsprochen. Nach einigen Jahren kann sich dies natürlich geändert haben, deshalb hat auch der Versicherer darauf hingewiesen dass der Versicherungsnehmer den Verzicht auf die Einrede des Unterversicherungsschutzes vereinbaren könnte.

Laut dem Urteil des OLG trifft den Versicherer bei diesem Fall keine Hinweispflicht und Beratungspflicht, da der Versicherte während der Laufzeit des Vertrages selber überprüfen muss ob der zu Beginn ausgewählte Versicherungsschutz noch ausreichend ist.

Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, dies bedeutet dass die Hausratversicherung im Schadensfall den Neuwert der beschädigten Sache ersetzt, deshalb sieht es das Gericht auch so dass es selbst für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ersichtlich ist dass es bei der Hausratversicherung um eine Neuwertversicherung handelt und dass schon allein deshalb er selbst immer mal den Versicherungsschutz überprüfen muss.