Hausratversicherung grobe Fahrlässigkeit und Trickdiebstahl

In der Hausratversicherung wurde bisher in der Regel Schäden nichtbezahlt, wenn sie durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden sind. Ebenso wurde bei Trickdiebstahl nicht bezahlt. Nun gibt es eine Hausratversicherung die Versicherungsschutz für beides bietet.

Ein Schaden der durch grobe Fahrlässigkeit entstanden ist wird in der Regel von der Hausratversicherung nicht bezahlt.
Nun bietet die Continentale Versicherung eine Hausratversicherung an, die Schäden bis 3000 Euro nun auch bezahlt, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.
Das überarbeitete Produkt der Continentalen läuft unter dem Namen CasaSecura 2007.
Dabei hat sich noch einiges am Versicherungsschutz geändert, wie zum Beispiel für Überspannungsschäden durch Blitz, wo nun in der Tarifvariante CasaSecura XL nun 25 Prozent der Versicherungssumme abgesichert sind, bei dem XXL Tarif sogar 50 Prozent der Versicherungssumme.

Neu ist auch, dass die Continentale bei Trickdiebstahl bezahlt, bisher war diese Art von Diebstahl immer ausgeschlossen. Wobei der Versicherungsschutz auf 500 Euro beschränkt ist.

Auch der Einbruchdiebstahl in Schiffskabinen, Zugabteil sowie im Kinderwagen ist bis 500 Euro versichert.

Die Hausratversicherung der Continentale bietet auch 15 Monate lang Schutz für Kinder, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen und zwar für 15 Monate über den Vertrag der Eltern, ist das Eigentum in der neuen Wohnung versichert.