Hausratversicherung Feuer durch Kerzen
Romantische Stimmung mit brennden Kerzen kann schnell umschlagen wenn durch die Kerzen ein Feuer entfacht wird. Die Hausratversicherung deckt an sich Schäden durch Feuer ab, allerdings kann bei offenem Feuer auch schnell eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Die Hausratversicherung deckt unter anderem Schäden durch Feuer. In der bald beginnenden Weihnachtszeit werden sicherlich in deutschen Haushalten auch verstärkt Kerzen brennen und nicht selten passieren da auch Schäden durch Feuer.
Probleme mit der Schadenszahlung Der einfachste Fall ist noch, dass die Kerze umfällt und dabei die Tischdecke verbrannt wird, doch kann natürlich bei einem Feuer auch ein viel größerer Schaden entstehen. Bei offenem Feuer kann die Hausratversicherung schnell grobe Fahrlässigkeit dem Versicherungsnehmer unterstellen und auch die Bezahlung des Schadens zum Teil verweigern. Besonders wenn das offene Feuer gänzlich allein gelassen wird, ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit nicht von der Hand zu weisen. Wird das Zimmer mit den brennenden Kerzen nur kurz verlassen bezahlen einige Versicherungen trotzdem den Schaden aber sie müssen nicht.
Neuregelung bei grober Fahrlässigkeit Das neue Versicherungsvertragsgesetz wurde im Januar 2008 eingeführt und regelt auch die grobe Fahrlässigkeit neu. Seit diesem Zeitpunkt wird selbst bei der groben Fahrlässigkeit noch ein Teil des Schadens bezahlt, wobei die Schuld und die Teilzahlung der Versicherer nach dem Verschulden ausfallen wird.
Keine Unterversicherung Wichtig ist auch dass der Hausrat nicht unterversichert ist. Wird bei einem ersatzpflichtigen Feuer die ganze Wohnung zerstört und die Hausratversicherung stellt eine Unterversicherung fest bekommt der Versicherungsnehmer viel weniger ausbezahlt. Kurzes Beispiel dazu: Wohnung müsste mit 60.000 Euro normalerweise versichert sein aber die Versicherungssumme beträgt nur 30.000 Euro ist dies eine Unterversicherung. Liegt ein Totalschaden vor wird dann, weil der Hausrat zu 50 Prozent unterversichert ist, auch nur 50 Prozent der Versicherungssumme ausbezahlt, also 15.000 Euro.
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