Hausratversicherung Fahrrad Versicherung gegen Diebstahl

Ein Fahrrad kann sehr teuer sein, deshalb wird oft in der Hausratversicherung das Fahrrad gegen Diebstahl versichert. Dabei sollte auf eventuell vorhandene Klauseln in den Versicherungsbestimmungen der Hausratversicherung geachtet werden.

In der Hausratversicherung ist es möglich zusätzlich das Fahrrad gegen Diebstahl zu versichern.

Normal ist 1 Prozent der Versicherungssumme

Bei den meisten Versicherungen ist die Fahrradversicherung zusätzlich mit einem extra Beitrag. Dabei kann der Versicherungsnehmer entscheiden, welche Höhe für die Fahrräder gesamt ausreicht. Üblich sind 1 Prozent der Versicherungssumme. Sind nun aber mehrere Fahrräder zu versichern, zum Beispiel bei einer Familie, reicht diese Absicherung oft nicht aus und kann gegen mehr Beitrag erhöht werden.

Klauseln beim Diebstahl des Fahrrads

Manche Hausratversicherungen haben das Fahrrad ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert aber da sollten die Versicherungsbedingungen genau hinterfragt werden. Oft ist eine Klausel in den Bedingungen, die zwar das Fahrrad außerhalb des Hauses gegen Diebstahl absichert aber eine Nachtzeitklausel enthält, welche besagt dass der Schutz nur zwischen 6 Uhr morgen und abends 22 Uhr gilt.

Hausratversicherung Fahrrad Versicherung

Ist morgens das Fahrrad dann gestohlen, liegt die Beweispflicht bei dem Versicherungsnehmer. Er muss dann nachweisen, dass das Fahrrad erst nach 6 Uhr gestohlen wurde, was in der Regel nicht so einfach nachzuweisen ist. Der Beweis für den Diebstahl während der Nacht sei für Versicherungen nahezu unmöglich zu erbringen. Ein Versicherungsnehmer könne recht einfach mit Hilfe von Zeugen beweisen, dass das Rad am frühen Morgen nach 6 Uhr noch da gewesen sei. So entschied auch das Landgericht Bielefeld (LG Bielefeld, Az: 22 S 252/06).