Haus Versicherung gegen Naturkatastrophen
Eine Haus Versicherung gegen Naturkatastrophen nennt sich Elemetarschadenversicherung, diese ist nur zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung zu bekommen, allerdings wird auch der Versicherungsschutz abgelehtn, wenn das Haus in einem gefährdeten Gebiet liegt.
Es ist nicht selten das Starkregen dafür sorgt Keller bzw. die Untergeschosse volllaufen und einen großen Schaden anrichten. Die Hausbesitzer melden den Schaden ihrer Wohngebäudeversicherung und sind dann sehr überrascht wenn sie hören dass der Schaden nicht im Versicherungsschutz enthalten ist.
Naturkatastrophen nicht im Standardschutz enthalten Im Standardschutz einer Wohngebäudeversicherung ist das Haus gegen Feuer, Blitz, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert doch Überschwemmungen gehören zu den Naturkatastrophen, die nur über eine Elementarschadenversicherung versichert werden können. Ein Wasserschaden im Haus ist nur dann versichert, wenn der Schaden durch Leitungswasser entstanden ist.
Zoneneinteilung Zürs kann Versicherungsschutz verhindern Starkregen hat das ganze Untergeschoss eines Hauses verwüstet und der Hausbesitzer hat erst danach erfahren dass er sich gegen Überschwemmungen extra versichern kann, doch der Versicherungsschutz wird verweigert. Das ist normal, die Versicherer teilen Deutschland in sogenannte Zürs Zonen ein und liegt das Haus in einem gefährdeten Gebiet, lehnen die Versicherer den Schutz gegen Naturkatastrophen ab. Deshalb ist es sinnvoll sich schon vorab Gedanken zu machen, denn ist der Schaden schon entstanden muss man diesen zum einen selber bezahlen und ob die Wohngebäudeversicherung noch die Naturkatastrophen noch mit einschließt ist eher unwahrscheinlich.
Versicherungsschutz genau überprüfen Wenn es doch noch möglich ist sein Haus gegen Naturkatastrophen zu versichern, sollte genau geprüft werden zu welchen Bedingungen. Normal ist dass die Versicherer bei der Elementarschadenversicherung eine Selbstbeteiligung verlangen. Einige schließen beim Versicherungsschutz Erdbeben aus, andere haben eine Schadenshöchstgrenze von beispielsweise 25.000 Euro. Beides sollte nicht akzeptiert werden, dann lieber sich eine andere Wohngebäudeversicherung suchen.
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