Haftpflichtversicherung für Schäden an Personen Sachschaden
Eine private Haftpflichtversicherung ist für Schäden an Personen,am Vermögen und auch bei einem Sachschaden der geeignete Schutz für Personen.
Die Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich sollte eigentlich jeder in Deutschland haben aber es gibt immer noch viele die auch die Privathaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen haben Im BGB steht ganz deutlich, wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, der muss dann auch diesen Schaden ersetzen.
Wer keine private Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Haftpflichtversicherung schützt vor Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.
Es sollte jedem klar sein, dass ein Personenschaden ins unermessliche gehen kann, da muss man nur jemand aus Versehen stoßen, der sich dann so unglücklich verletzt, das eine Invalidität vorliegt. Solche Schäden bezahlt dann keiner mehr aus eigener Tasche. Eine private Haftpflichtversicherung kostet nicht die Welt und sollte deshalb auch abgeschlossen werden.
Aber auch eine Haftpflichtversicherung deckt nicht jeden Schaden, so0 ist zum Beispiel der Helfer beim Umzug nicht versichert, weil dies ein Freundschaftsdienst ist und deshalb ist dies dann nicht versichert. Allerdings kann man durch einen Trick dies aushebeln, in dem man mit dem Helfer einen kleinen Stundenlohn vereinbart. Durch diesen Stundenlohn ist es keine Gefälligkeit mehr sondern er hilft dann aus Eigeneinteresse. Wird dann ein Schaden verursacht, zahlt die Haftpflichtversicherung des Umzugshelfers.
Viele der privaten Haftpflichtversicherungen bezahlen auch keine Schäden angemieteten und geliehenen Sachen. Vom Nachbar den Rasenmäher ausleihen und durch Unachtsamkeit kaputt machen, ist dann nicht versichert. Inzwischen gibt es aber auch Versicherer, die geliehene und gemietete Sachen im Schadensfall mit einschließen.
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