Habe ich Anspruch auf Unterhalt nach Trennung

Die komplette Düsseldorfer Tabelle wurde mit dem neuen Unterhaltsrecht überarbeitet, Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung hat man in der Regel nur noch wenn Kindern unter 3 Jahren da sind.

Seit einiger Zeit gibt es ein neues Recht auf Unterhalt und grundsätzlich kann man nun sagen dass es keinen Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung mehr gibt und jeder Partner grundsätzlich für seinen Unterhalt selbst verantwortlich ist.

Kinder unter 3 Jahren
Anspruch auf Unterhalt nach einer Trennung haben nur noch Mütter oder Väter mit Kindern unter drei Jahren, denn wenn die Kinder mal 3 Jahre alt sind können sie in der Regel in den Kindergarten und der Elternteil kann sich eine Arbeit suchen. So müssen nun geschiedene Männer nicht noch Jahre nach der Trennung viel Unterhalt an ihre Frau bezahlen aber das neue Unterhaltsrecht entlastet oft die besserverdienenden.

In Klassen unterteilt
Bei dem neuen Unterhaltsrecht werden alle Unterhaltsberechtigten in Klassen unterteilt aber der erste Rang gehört immer den Kindern und dies ist unabhängig davon ob die Kinder ehelich oder unehelich sind. An zweiter Stelle kommt dann der Ehepartner der die Kinder betreut. Ebenso an zweiter Stelle stehen ehemalige Ehepartnern, wenn diese lange verheiratet waren.


Was gibt es für Kinder nach dem neuen Unterhaltsrecht?

Bei Kindern ist der Betrag auch gestaffelt, für Kinder bis zu 5 Jahren gibt es 202,– Euro, für Kinder von 5 bis 11 Jahren gibt es 245,– Euro und Kinder bis sie volljährig sind bekommen 288,– Euro. Für den Osten Deutschlands gibt es andere Zahlen, bis 5 Jahre 186 Euro, von 5 bis 11 Jahre 226,– Euro und von 11 bis zur Volljährigkeit 267,– Euro. In den oben genannten Zahlen sind schon 77 Euro (Hälfte Kindergeld) abgezogen. Wenn der Ehepartner gutverdient kann es auch mehr Unterhalt geben.