Grundzulage und Kinderzulage über die Riester Rente 2008

Die Förderung über die Riester Rente ändern sich im Jahr 2008. Die Grundzulage und die Kinderzulage werden erhöht.

Im Jahr 2008 ändern sich für die Riester Rente die Grundzulage und die Kinderzulage.

Für die Grundzulage gibt es maximal 154 Euro und bei der Kinderzulage sind es maximal 185 Euro.
Die maximalen Zulagen erhält man nur dann, wenn 4 Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einnahmen vermindert um die Zulagen an Beiträgen bezahlt werden.
Bei Beamten sind es die bezogenen Dienstbezüge abzüglich Zulagen.
Werden weniger an Beiträgen in die Riester Rente bezahlt, werden die Grundzulage sowie die Kinderzulage dementsprechend gekürzt.

Dabei ist maßgebend, welche Einnahmen bzw. Dienstbezüge im vorangegangenen Kalenderjahr erzielt wurden.

Die Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ( Riester Rente ) für Versicherungspflichtige der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte sowie für Beamte ist im Einkommensteuergesetz geregelt ( §10a ).