Grundfähigkeitsversicherung Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Grundfähigkeitsversicherung statt einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich für den Personenkreis an, der in einer gefährdeten Berufsgruppe arbeitet oder unter Vorerkrankungen leidet. Auch für Kinder ist eine solche Versicherung sinnvoll.
Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dar und bietet die Möglichkeit, dass zum Beispiel auch Kinder und Jugendliche und Menschen, die aufgrund erhöhter Risiken einen sehr hohen Beitrag in die Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen müssten, diese Versicherung abschließen können.
Leistungsfall bei Verlust von Grundfähigkeiten Die Grundfähigkeitsversicherung bietet jedem, egal welches Alter und welche Vorerkrankungen oder Vorrisiken man hat, sich für den Fall zu versichern, dass man Grundfähigkeiten, wie zum Beispiele starke Einschränkungen bei der Sehkraft, verliert aufgrund eines altersbedingten Verschleißes, einer Krankheit oder eines Unfalls.
Leistung auch, wenn Beruf weiter ausgeübt werden kann Die Grundfähigkeit eines Menschen ist unabhängig von der Berufsfähigkeit, daher tritt diese Versicherung auch dann für die versicherten Risiken ein, wenn der Beruf noch ganz oder teilweise ausgeübt werden kann. Zudem ist sie als Risikoprodukt im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichsweise günstig und bietet eine monatliche Rente beim Verlust der Grundfähigkeiten. Für Kinder ab 6 Jahren stellt die Versicherung eine Möglichkeit dar, erhöhte Risiken abzusichern und eine finanzielle Zuzahlung im schlimmsten Falle zu erhalten.
Versicherungsschutz individuell anpassen Eine Grundfähigkeitsversicherung kann wahlweise bis zu einem Alter von 55, 60 oder 65 Jahren abgeschlossen werden und es besteht eine Option auf eine lebenslange Rente im Leistungsfall. Vereinbart man bei Abschluss eine regelmäßige Erhöhung, wird damit der Inflationsausgleich sichergestellt und die Grundfähigkeitsrente immer wieder entsprechend angepasst. Um einen niedrigeren Beitrag zu erreichen kann man eine Karenzzeit von 6 bis 12 Monaten vereinbaren, so dass der Versicherungsschutz aber auch erst nach Ablauf dieser Frist greift.
Grundfähigkeitsversicherung Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung Übt man einen Beruf aus, der in der Berufsunfähigkeitsversicherung als besonders gefährdet eingestuft ist oder leidet man unter Vorerkrankungen, kann es bei dem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu einer Ablehnung und einem erhöhten Beitrag kommen. Der Beitrag zu einer Grundfähigkeitsversicherung bei einem Antrag für diese Personengruppe ist zwar auch erhöht, jedoch im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch wesentlich geringer.
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