Göttinger Gruppe und Tochter Securenta Haftbefehle gegen Manager
Mit atypischen Beteiligungen wurden Anleger für das Produkt der Göttinger Gruppe und Securenta geworben. Nachdem in den letzten Jahren immer mal Warnungen von Vebraucherschützer kamen sind wohl jetzt Haftbefehle gegen führende Manager der Göttinger Gruppe sowie der Rochter Securenta AG, erlassen worden.
Von dem Finanzkonzern Göttinger Gruppe und der Tochter Securenta wurden in den neunziger Jahren sehr große Summen staatlich geförderter atypische Beteiligungen von Anlegern eingesammelt.
In den letzten Jahren gab es immer mal Klagen geschädigter Anleger und auch Verbraucherschützer warnten vor dieser Art der Anlage.
Zu Beginn der 90 er Jahre wurden die atypischen Beteiligungen an Unternehmen von der Göttinger Gruppe als Pensionssparpläne unter dem Namen Securente angeboten. Anleger wurden zur Zeichnung dieser Unternehmensbeteiligung mit einer jährlichen Verlustzuweisung und einer langfristig lukrativen Rente geworben.
Dagegen klagte damals schon ein Verbraucherschutzverein und so wurde auch die Securenta damals verpflichtet ab 2001 die Bezeichnung Securente, als Werbung für Kapitalanlageprodukte in Form von einer stillen atypischen Beteiligung, nicht mehr zu verwenden.
Im Sommer 2006 wurde dann bekannt dass die Volksbank Göttingen ein auf Guthabenbasis laufendes Geschäftskonto der Göttinger Gruppe gekündigt hat, nachdem durch Pfändungen das Guthaben aufgezehrt gewesen sei.
Nun wurde vom Amtsgericht Haftbefehle gegen führende Manager der Göttinger Gruppe erlassen und wohl das endgültige Ende der Göttinger Gruppe eingeleitet.
Bis Ende Mai sind nun, nach Informationen des Deutschen Instituts für Anlegerschutz, wohl bereits 170 Haftbefehle ergangen, nachdem Vollstreckungsmaßnahmen verschleppt oder vereitelt wurden.
Nach weiteren Informationen des Deutschen Instituts für Anlegerschutz sowie der Süddeutschen Zeitung richten sich die Haftbefehle gegen Jürgen Rinnewitz und Marina Götz, als gesetzliche Vertreter und Vorstandsmitglieder der Securenta AG sowie gegen den Geschäftsführer der Göttinger Gruppe Vermögens und Finanzholding GmbH & Co Martin Vaupel.
Eine aktuelle Stellungnahme vom Amtsgericht Göttingen und auch der Göttinger Gruppe gibt es noch nicht.
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