Gliedertaxe

Definition:  Gliedertaxe: Bewertung einer Behinderung zur Leistungspflicht in der privaten Unfallversicherung.

In der privaten Unfallversicherung wird nämlich je nach Grad der Behinderung, die durch einen Unfall entsteht, die Leistungspflicht durch die so genannte Gliedertaxe berechnet. Das ist eine Tabelle, die einzelnen Körperteilen Prozentwerte zuordnet.



Gliedertaxe – die Tabelle

Verlust oder Funktionsunfähigkeit Invaliditätsgrad in Prozent Ist dies für sie berufsrelevant?
selbstverständlich werden auch dauerhafte Schäden an Körperteilen berücksichtig, die hier nicht angeführt sind.

Erkundigen Sie sich bei der Versicherung ihrer Wahl genau.
mehr als 100% geht nicht mehr vereinbaren, wenn dies für Sie berufsrelevant ist

Stichworte:lineare Tarife, Mehrleistungstarife und Progressionstarife

Fragen sie danach.
eines Armes im Schultergelenk 70
eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65
eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenk 60
einer Hand im Handgelenk 55
eines Daumens 20
eines Zeigefingers 10
eines anderen Fingers 5
eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60
eines Beines bis unterhalb des Knies 50
eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45
eines Fußes im Fußgelenk 40
einer großen Zehe 5
einer anderen Zehe 2
eines Auges 50
beider Augen 100
des Gehörs auf einem Ohr 30
… auf beiden Ohren 60
des Geruchssinns 10
des Geschmackssinns 5

Teilverluste
Gibt es geringere Beschwerden oder Einschränkungen, werden diese wiederum anteilig bewertet. Hierfür wird von der privaten Unfallversicherung dann ein ärztlicher Gutachter ernannt, der die Unfallfolgen für das Versicherungsunternehmen bewertet. Das gilt auch dann, wenn Gliedmaßen oder Körperteile betroffen sind, die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind. Sind mehrere Glieder betroffen, wird die Prozentbewertung addiert. Allerdings werden dabei natürlich 100 Prozent niemals überschritten.