Gesundheitsreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Die Gesundheitsreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz laut dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 10. Juni 2009.
Die 30 privaten Krankenversicherungen sind mit ihrer Klage gegen die Gesundheitsreform vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Das Reformwerk der Gesundheitsreform verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht das Urteil als einen Sieg auf der ganzen Linie.
Die klagenden Unternehmen sind durch das Reformwerk nicht in ihrer Berufsfreiheit verletzt worden, bestätigten die Karlsruher Richter und sie bestätigten damit auch dass die privaten Krankenversicherungen bei der Versorgung kranker und älterer Menschen mehr in die Pflicht genommen wird.
Dabei geht es um den Basistarif, der Nichtversicherte die der PKV zuordenbar sind, aufnehmen muss egal welche Krankheiten diese haben. Alle PKV Unternehmen mussten diesen Basistarif ab Januar 2009 anbieten wobei der Beitrag nicht höher sein darf als der Höchstbeitrag in der GKV.
Die Klage der PKV hat sich aber nicht nur gegen den Basistarif gerichtet sondern auch gegen die Mitnahme der Altersrückstellungen sowie die schlechteren Möglichkeiten bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Seit der Gesundheitsreform muss man 3 Jahre hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze verdienen bevor man wechseln darf, zuvor war dies nur 1 Jahr.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat auch die Prognosen nicht beanstandet, die den Änderungen zugrunde gelegt wurden. Allerdings haben die Karlsruher Richter angeordnet dass der Gesetzgeber die Entwicklung bei der PKV beobachtet werden muss.
Ulla Schmidt die Bundesgesundheitsministerin hofft nun darauf dass sich die PKV durch dieses Urteil nun auch bei künftigen Gesundheitsreformen bereit erklärt konstruktiv mitzuarbeiten.
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