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Gesundheitsreform Gesetzentwurf private Krankenversicherung

Gesetzentwurf für die Gesundheitsreform ist zwar beschlossen, lässt aber noch Fragen offen

Der Gesetzentwurf ist zwar beschlossen, lässt aber noch Fragen auch in Bezug zur privaten Krankenversicherung offen.
Dabei wurde nicht geklärt, wer für die Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfänger die Kosten bezahlt.
Diese können ja in den Basistarif der privaten Krankenversicherung gehen, sofern sie vorher in der PKV versichert waren.
Maximal 500 Euro darf dieser Tarif kosten und wird bei Bedürftigkeit auf 250 Euro pro Monat reduziert. Die privaten Krankenversicherungen bekommen von der Bundesagentur für Arbeit für Langzeitarbeitslose aber nur 117,– Euro.
Ulla Schmidt und die SPD wollen dass die PKV den Differenzbetrag übernimmt. Dagegen ist die Union, die den Sozialhilfe Satz erhöhen lassen wollen oder diesen Bedürftigen den Weg zurück in die gesetzlichen Kassen ermöglichen wollen.

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