Gesetzliche Versicherung Höhe Rente bei Berufsunfähigkeit

Die gesetzliche Versicherung bzw. Absicherung bei Berufsunfähigkeit hat sich für nach dem 1.1.1961 geborene mit der Erwerbsminderungsrente verschlechtert. Die Höhe der Rente liegt auf Hartz IV Niveau.

Viele Menschen sind nicht richtig informiert und wissen deshalb auch nicht, wie die gesetzliche Versicherung bzw. Rente bei einer Berufsunfähigkeit überhaupt aussieht. Man muss dabei unterscheiden, zwischen Menschen, die vor und nach dem 01.01.1961 geboren sind.

Nach 1961 geborene Für nach dem 01.01.1961 geborene hat sich die gesetzliche Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit deutlich verschlechtert. Für diese Gruppe gibt es nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente, diese ist unterteil in eine halbe und in eine vole Erwerbsminderungsrente.

Halbe Erwerbsminderungsrente Die halbe Erwerbsminderungsrente gibt es nur dann wenn man nur noch in der Lage ist zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten und dies ist auf alle Berufe gemünzt nicht nur auf den Beruf der ausgeübt wurde. Der Staat kann auch einen alternativen Beruf von dem Geschädigten verlangen auch wenn dieser nicht seinem Bildungsstand entspricht.

Volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente unterscheidet sich nur von der halben bei der Anzahl der Stunden, die man noch arbeiten kann. Um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten, darf man nicht in der Lage sein mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten.


Höhe der Erwerbsminderungsrente
Geht man von einem durchschnittlichen Gehalt von 2500 Euro aus, bekommt man nur etwa rund 15 Prozent vom letzten Bruttogehalt bei der halben Erwerbsminderungsrente, bei der vollen sind das dann rund 750 Euro. Das ist auf Hartz IV Niveau.

Laut Statistik ist jeder 4. Arbeitnehmer vor dem Rentenalter nicht mehr in der Lage seinen Beruf auszuüben. Es sind auch immer mehr Menschen betroffen, die nicht körperlich arbeiten. Der zunehmende Stress mit dem Burn Out Syndrom trifft immer mehr auch nicht körperlich arbeitende Menschen.