Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Selbstständige und die gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung sich als Selbständige oder Selbständiger zu versichern, kann aus verschiedenen Gründen, sehr viel günstiger sein als bei der privaten Krankenversicherung. Der Selbstständige kann wählen ob er privat oder gesetzlich krankenversichert sein will.
Frau und Kinder kostenlose Mitversicherung
Sind die Ehefrau oder die Kinder mitzuversichern, ist es auf alle Fälle günstiger in die gesetzliche Krankenversicherung zu gehen, zumindest momentan noch. Aber auch ältere oder Selbstständige, die aufgrund ihrer Gesundheit bei den privaten nicht aufgenommen werden, haben durch die gesetzliche Krankenversicherung Vorteile.
Gesetzliche Kasse wechseln
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse schon mindestens 18 Monate freiwillig versichert, können Sie die Krankenkasse wechseln um z.bsp. von einem günstigeren Beitragssatz zu profitieren. Eine Kündigung ist zum Ende des übernächsten Monat möglich. Ebenso nach einer Beitragserhöhung der Krankenkasse, ist es bis 2 Monate nach Eintritt der Beitragserhöhung möglich zu kündigen, auch wenn Sie noch keine 18 Monate dort versichert sind.
Keine Ablehnung bei der GKV
Bei den gesetzlichen Krankenkassen muss Ihr Antrag angenommen werden und kann nicht wie bei den privaten Krankenversicherer abgelehnt werden. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige gibt es einen ermäßigten und einen erhöhten Beitragssatz. Sie haben beim ermäßigten Beitragssatz keinen Anspruch auf Krankengeld, bei dem erhöhten Beitragssatz bieten die gesetzlichen dann oft ab dem 43. Tag eine Zahlung von Krankengeld an.
Krankengeld ist wichtig
Bei längerer Krankheit, ist ein Krankengeld sicher sinnvoll, aber das Krankengeld bezieht sich auf 90 % des im Durchschnitt erzielten monatlichen Einkommen. Wird kein Einkommen erzielt, kann man auf den erhöhten Beitragssatz verzichten, da dann von der Krankenkasse nichts bezahlt wird.
Beitrageberechnung nach dem Einkommen
Es sollte aber jedenfalls dran gedacht werden, auf den erhöhten Beitragssatz umzustellen, wird mehr Einkommen erzielt. Die Beiträge bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige, werden nach der Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Haben Sie weniger Einkommen, muss dies gegenüber der Krankenversicherung nachgewiesen werden und der Beitrag wird dann günstiger, wenn Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze verdienen.
Krankengeld nicht mehr als das Einkommen
Krankengeld kann nur soviel bezogen werden, wie zuvor an Einkommen erzielt wurde, selbst wenn Sie Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze bezahlen, bekommen sie immer nur soviel Krankengeld, wie sie vor der Arbeitsunfähigkeit verdient haben. Bei Selbstständigen ist es auch da wichtig die gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen, da sie nicht wie die Arbeitnehmer nur 50% bezahlen, sondern den Beitrag zu 100%.
weitere aktuelle und interessante Artikel für Selbständige:
günstige Krankenkasse für Selbständige
Top