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Gesetzliche Krankenversicherung Beitrag für Rentner

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In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag für Rentner nach der Höhe der Rente berechnet, dabei wird unterschieden zwischen pflichtversicherten Rentnern und freiwillig versicherten Rentnern.
Während bei dem pflichtversicherten Rentner sich der Beitrag nach der Höhe der Rente und Betriebsrenten sowie eventuelles Einkommen berechnet kommen beim freiwillig versicherten Rentner noch andere Einkünfte hinzu, wie beispielsweise Zinseinkünfte und Mieteinkünfte aber immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Krankenversicherung

Ein Rentner der pflichtversichert ist muss dazu mindestens 90 Prozent der 2. Hälfte seines Erwerbslebens in der GKV versichert gewesen sein.

Den Arbeitgeberanteil zahlt bei pflichtversicherten Rentnern die gesetzliche Rentenversicherung bei freiwillig versicherten Rentnern muss der Beitragszuschuss bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden, wobei hier nur die Höhe des halben Beitragssatzes der pflichtversicherten Rentner bezuschusst wird auf alles andere muss der volle Beitragssatz selber bezahlt werden.

Alle Rentner müssen auch seit dem 1.7.2005 den Beitragszuschlag von 0,9 Prozent bezahlen, der anteilig für Krankengeld und Zahnersatz bezahlt werden muss obwohl Rentner überhaupt kein Krankengeld mehr bekommen können aber da laufen schon Beschwerden dagegen.

Krankenversicherung

Kommentare lesen .

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  2. 07.01.09 13:57Gerhard Lehmann

    und wie sieht dies bei einer privaten Krankenversicherung aus ?

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  4. 09.11.09 18:58Max Kollmann

    Ich habe eine Frage: Nach PKV bin ich durch Altersteilzeit in die GKV zurück. Jetzt bin ich frei-will. versich.Renter in der GKV mit einem mtl. Beitrag von € 298. Gibt es eine Möglichkeit der Anpassung meines Beitrages an die Beiträge der gesetzl. versicherten Rentner?
    Danke vorab.
    Max Kollmann

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  6. 10.11.09 08:11uwe

    Hallo Herr Kollmann, leider nein da haben Sie wohl keine Möglichkeit mehr.

    gruß

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