Gesellschafter Geschäftsführer GmbH Sorgen um verdeckte Gewinnausschüttung und Steuernachzahlungen
GmbH Geschäftsführer und Ihre Angst und Sorgen nach dem Urteil des Bundessozialgerichts
Im Mittelstand geht für GmbH Geschäftsführer die Angst vor einer Pleite um. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts werden GmbH Geschäftsführer verpflichtet auch rückwirkend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Gewinner dabei sind nur die Rentenkassen.
Selbstständige sind eigentlich befreit von der Sozialversicherungspflicht
Ein GmbH Geschäftsführer sah sich als Selbstständiger und damit von der Rentenversicherung befreit. Die Rentenversicherung sah dies anders und verlangte 19,5 Prozent vom Bruttoeinkommen des Geschäftsführers. Die GmbH ist der alleinige Auftraggeber des Geschäftsführers und sollte er keine eigenen Angestellten haben, fällt er unter die Scheinselbstständigkeit und ist somit verpflichtet Rentenversicherungsbeiträge zu bezahlen. In diesem Fall galt das Urteil 5 Jahre rückwirkend und die Rentenversicherung forderte 11.000 Euro.
Persönliche Verhältnisse sind wichtig
Bei einem GmbH Geschäftsführer zählt nicht wie viel Kunden und Angestellte die GmbH hat sondern einzig und allein die persönlichen Verhältnisse des GmbH Geschäftsführers. Arbeitet er nur für eine GmbH und hat auch keinen Angestellten beschäftigt ist er sozialversicherungspflichtig. Dies kann nun fatale Folgen haben weil es im Prinzip die meisten GmbH Geschäftsführer trifft, die nur für eine GmbH tätig sind und nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Auswirkungen können gewaltig sein
Die Auswirkungen dieses Urteils ist sicher vielen nicht klar, aber es ist zu befürchten dass dies bei vielen sehr viel Geld kosten können. Zum einen ist zu befürchten dass die bisherige Altersversorgung der GmbH Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden könnte zum anderen könnte auch eine erhebliche Steuernachzahlung auf die GmbH s zukommen.
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