Geschädigte der Göttinger Gruppe eventuelle Nachschusspflicht

Für manche geschädigte Anleger, der zur Göttinger Gruppe gehörenden Securenta AG, könnte zusätzlich zu dem wahrscheinlichen Verlust ihres eingezahlten Geldes noch ein Brief des Insolvenzverwalters ins Haus flattern mit der Aufforderung ihrer Nachschusspflicht nachzukommen.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahren im Juni 2007 ist nun vielen Anlegern der zur Göttinger Gruppe gehörenden Securenta AG erst bewusst geworden, dass aus ihrer geplanten zusätzlichen Altersvorsorge nichts werden wird.
Zusätzlich zu dem Verlust des eingezahlten Geldes könnte für einige Anleger die bestehende Nachschusspflicht noch zum Problem werden.
Im Insolvenzfall haften Anleger bis zur Höhe der gezeichneten Einlage, was bedeuten könnte, dass Ratensparer vom Insolvenzverwalter dazu aufgefordert werden, ihre nicht bezahlten Raten zu überweisen und mit großer Wahrscheinlichkeit keine Auszahlungen zu bekommen.
Das könnte selbst Anleger treffen, die ihre Beteiligung schon gekündigt haben oder in eine beitragsfreie Beteiligung umgewandelt haben.
Diese Vorgehensweise des Insolvenzverwalters entspricht der Gesetzeslage, der die Aufgabe hat alle noch ausstehenden Forderungen einzuziehen.
Zu Beginn der 90 er Jahre sind diese atypischen Beteiligungen an Unternehmen von der Göttinger Gruppe unter dem Namen Securente als Pensionssparpläne angeboten worden. Die Anleger wurden zur Zeichnung dieser Beteiligung an Unternehmen mit einer jährlichen Verlustzuweisung und einer langfristig lukrativen Rente geworben.

Sollten Anleger aufgefordert werden ihre gezeichnete Beteiligung zu erfüllen, ist es möglich sich dagegen zu wehren, da viele auch bei dieser Anlage arglistig getäuscht wurden.
Dabei ist sicherlich die Einbeziehung eines Rechtsanwaltes nicht verkehrt.