Geringverdienergrenze

Definition:  Geringverdienergrenze ist die Grenze, bis zu der ein Ausbildungsbetrieb Sozialversicherungsbeiträge komplett übernehmen muss.

Inserat

Die Geringverdienergrenze gilt ausschließlich für Auszubildende und liegt derzeit bundesweit bei 325 Euro. Liegt die Ausbildungsvergütung unter dieser Grenze, müssen alle Sozialversicherungsabgaben wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden.