Gehaltsumwandlung – Direktversicherung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bietet die Möglichkeit der Gehaltsumwandlung/Direktversicherung eine Form der Altersvorsorge, bei der auch noch Einkommenssteuer und Sozialabgaben gespart werden können, so dass sich das monatliche Nettoeinkommen insgesamt erhöht.

Eine besondere Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Gehaltsumwandlung, die auch Direktversicherung genannt wird. Diese Variante bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit sogar das Finanzamt an der privaten Altersvorsorge zu beteiligen, durch einen Steuervorteil.

Direkt vom Gehalt

Im Gegensatz zu den meisten Sparern, die ihren Beitrag zur Altersvorsorge direkt von ihrem privaten Girokonto zahlen, stellt sich die Gehaltsumwandlung dar. Denn in diesem Fall wird der Beitrag direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen, wobei der Nebeneffekt ist, dass man für diesen Teil des Gehalts keine Einkommenssteuer mehr zahlen muss. Somit fließen die Beiträge völlig unversteuert in den Sparplan. Da der Arbeitnehmer in der Spitze sehr hohe Steuersätze hat, kann sich die Investition lohnen.

Wegfall Sozialversicherungsbeiträge

Die Gehaltsumwandlung wurde im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes bereits 2004 anderen betrieblichen Altersvorsorge-Arten gleich gestellt, wodurch nicht nur die Steuerersparnis, sondern auch der Wegfall aller Sozialversicherungsbeiträge greift. Daher werden insgesamt höhere Steuer- und Abgabenvorteile erzielt, jedoch müssen im Gegenzug die späteren Kapitalleistungen aus den Rentenzahlungen versteuert werden.

Bezugsrecht Arbeitnehmer

Die Besonderheit bei der Gehaltsumwandlung ist, dass der Arbeitgeber Inhaber des Vertrages, also Versicherungsnehmer wird und der Arbeitnehmer selbst die versicherte Person ist. Durch eine Zusatzerklärung werden jedoch die Besitzrechte auf den Arbeitnehmer übertragen, wodurch dieser ein unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalte erhält. Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Gehaltsumwandlung durch einen Arbeitnehmer nur dann ablehnen, wenn der Arbeitgeber selbst eine betriebliche Altersvorsorge, zum Beispiel durch eine Unterstützungskasse anbietet. Erlaubt sind auch grundsätzlich nur Lebens- und Rentenversicherungen und die meisten Fonds-Versicherungen.


Eine Antwort zu "Gehaltsumwandlung – Direktversicherung für Arbeitnehmer"

  1. E.Heugel schrieb:

    Da sieht man die Lobby der Versicherungsbranche.
    Zuerst soll man was tun für die Altersvorsorge , dann Abzug.
    Selbst bis zu den Richtern reicht die Lobby.

    Freundliche Grüße

    an Alle Lobbysten

  2. Heinz-Erich Czyborra schrieb:

    Wie sieht es hier in Bezug auf dass BGH Urteil von September 2011 aus? Verträge, die vor der Auszahlung auf den Arbeitgeber als Versicherungsnehmer umgeschrieben werden und auch die Beiträge weitergezahlt werden, sollten doch dann wie Verträge behandelt werden,die privater Natur sind und somit nicht sozialpflichtig werden?
    Der Staat stellt solche Altersversorung doch sozialabgaben frei?
    mfg