Gehaltsumwandlung betriebliche Altersversorgung Urteil Zillmerung

Interessantes Urteil des LAG München Az. 4 Sa 1152106 zur Zillmerung bei der betrieblichen Altersversorgung durch eine Gehaltsumwandlung. Arbeitgeber muss den Verlust seinem Arbeitnehmer ersetzen und dies trotz Aufklärung

Ein Arbeitgeber muss seiner Arbeitnehmerin Geld zurückbezahlen, da ihre betriebliche Altersversorgung per Gehaltsumwandlung, die Abschlusskosten grad durch Zillmerung bei der Entgeltumwandlung nicht zulässig ist. Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist deshalb so interessant, weil in diesem Fall die Arbeitnehmerin sogar über die Abschlusskosten unterrichtet war.

Gehaltsumwandlung 3 Jahre bezahlt Sie hatte fast 3 Jahre mit 178 Euro monatlich eine Gehaltsumwandlung über eine Versorgungskasse in eine Lebensversicherung einbezahlt. Nach dem Ausscheiden der Mitarbeiterin nach 35 Monaten war in der Versicherung ein Rückkaufswert von 639,– Euro vorhanden, wobei sie über 6.000 Euro Gehalt in eine betriebliche Altersversorgung bis dahin einbezahlt hatte. Eigentlich ganz normal, da der Makler eine gute Provision dafür erhalten hat.

Mitarbeiterin war aufgeklärt Dieser Makler hat auch als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers der ja Versicherungsnehmer ist, sogar die Mitarbeiterin klar darüber aufgeklärt dass wenn der Vertrag in den ersten Jahren gekündigt wird es zu großen Verlusten kommen kann. Die Mitarbeiterin war auch nicht völlig unerfahren und hatte sogar Unterlagen über die Höhe des Rückkaufswertes in den ersten Jahren erhalten. Der Arbeitgeber der Frau meinte aber dass sie sich höchstens an die Versicherung wenden könnte, was nach dem Landesarbeitsgericht falsch war.

Arbeitgeber muss Verlust ersetzen Das Urteil ( 4 Sa 1152106 ) bestätigte dem Arbeitgeber dass er den Verlust der Mitarbeiterin selbst ersetzen muss, wobei die Entgeltumwandlung als rechtsunwirksam erklärt wurde. Man kann davon ausgehen dass etwa 90 Prozent aller Entgeltumwandlungen als nichtig anzusehen sind und Arbeitnehmer die Rückabwicklung der Gehaltsumwandlung, selbst aus früheren Jahren, verlangen können. Dass dürfte dann auch die Makler und Vermittler von betrieblichen Altersversorgungen treffen, da in diesem Fall kein aufgeklärter Arbeitgeber sich noch auf eine Gehaltsumwandlung mit Zillmerung einlassen wird.


Eine Antwort zu "Gehaltsumwandlung betriebliche Altersversorgung Urteil Zillmerung"

  1. Ping: Betriebliche Altersvorsorge Arbeitnehmer Arbeitgeber

  2. Ping: Arbeitgeber Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge gegenüber Arbeitnehmer

  3. Zillmerung schrieb:

    Die neue Entscheidung des BAG vom 15.09. hat dieses unsägliche Urteil des LAG München, wieder richtig gestellt. Das LAG München hat den Rückkauf eines Vertrages mehr bevorzugt als die reguläre Beendigung. Damit wurde ein Störfall in einer Vertragsbeziehung höher gewertet. Das BAG hat in seiner Entscheidung diesen Fehler korrigiert und auch die gezillmerten Tarife für zulässig erklärt.