Gebäudeversicherung Sonderkündigungsrecht

Mit dem Kauf einer Immobilie geht auch automatisch die Gebäudeversicherung auf den neuen Besitzer über. Um die Vertragsbedingungen muss sich der neue Hausbesitzer selbst kümmern und bei Bedarf sein Sonderkündigungsrecht ausüben.

Wird ein Haus gekauft übernimmt der Hauskäufer automatisch die Gebäudeversicherung vom Vorbesitzer. Allerdings sollte sich der Hauskäufer unbedingt die Versicherungspolice ansehen, weil in dieser durchaus Vertragsklauseln enthalten sein können und auch die Gebäudeversicherung nicht auf dem neuesten Stand sein muss.

Beispiel

Als ganz krasses Beispiel wusste ein Hauskäufer nicht, dass die Leitungen (Wasser) des nicht bewohnten Hauses entleeren musste, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet ist. Wasser lief aus und es bildete sich Schimmel und der Eigentümer musste den Schaden von insgesamt 140.000 Euro selbst tragen, da die Versicherung nicht schadensersatzpflichtig war.

Police überprüfen

Der neue Hausbesitzer muss sich selbst auch darum kümmern die Vertragsbedingungen zu bekommen, entweder vom Vorbesitzer oder direkt beim Versicherer. Grundsätzlich geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über, um zu verhindern, dass ein Haus nicht ohne Versicherungsschutz ist. Nach dem Erwerb des Hauses hat der Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen, um eventuell bei einer anderen Versicherung das Wohngebäude zu versichern.

Wohngebäudeversicherung vergleichen

Dabei sollte nicht nur der Preis berücksichtigt werden sondern auch die Vertragsbedingungen genau angeschaut werden. Die alten Wohngebäudeversicherung sind in der Regel günstiger als die neuen aber der Käufer muss sich darum kümmern ob der Versicherungsschutz auch dem entspricht was er haben will. Wichtig ist abzuklären ob das Haus mit der richtigen Versicherungssumme versichert ist und ob eine Elementarversicherung integriert ist oder nicht.