Frühjahrsstürme – wer zahlt im Schadensfall?
Verbeulte Autos, abgedeckte Häuser, eingeschlagene Fenster: oft sieht so die Bilanz nach einem Unwetter bzw. Sturm aus. Doch wer zahlt im Schadensfall nach einem Frühjahrssturm?
Ende Februar brauste Sturmtief Xynthia mit dicken Backen über Deutschland hinweg und hinterließ eine Schneise der Verwüstung von Nord bis Süd und West bis Ost. Von Sturmschäden Betroffenen sei geraten, sich schnellstmöglich mit der entsprechenden Versicherung in Verbindung zu setzen.
Ab Windstärke 8 wird’s ernst Blasen muss es mit mindestens 62 Kilometer pro Stunde, denn ob laues Lüftchen oder Unwetter hängt für Versicherungen von der Windstärke ab. Und für die fängt ein Sturm erst bei Windstärke 8 an.
Bruch an Haus und Wohnung Je nach Schaden werden die Kosten für Sturmschäden von Kasko-, Gebäude- oder Hausratversicherung übernommen. Wurde das Eigenheim von umgestürzten Bäumen beschädigt oder die Schindeln vom Dach geblasen, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Die Hausratversicherung zahlt für Einrichtungsgegenstände; wer zusätzlich glasversichert ist, ist auf der sicheren Seite bei kaputten Fenster- und Türscheiben.
Das Auto hat es auch erwischt Herumfliegende Dachziegel oder Äste beschädigen immer wieder des Deutschen liebstes Kind. Zum Glück springt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein, wenn der stürmische Frühjahrsbote auch vor dem Auto nicht Halt gemacht hat. Die Krankenkasse zahlt bei allen körperlichen Verletzungen. Sind die Folgen einer solchen Verletzung dauerhaft, kann von Glück sagen, wer eine private Unfallversicherung hat.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät
* Übermitteln Sie der Versicherung umgehend eine Liste der beschädigten oder kaputten Gegenstände mit Zeitpunkt des Kaufs und Neupreis. Legen Sie, wenn möglich Einkaufsbelege bei.
* Fotografieren, filmen oder behalten Sie alle betroffenen Teile – bis der Schaden reguliert ist.
* Im besten Fall erledigen Sie alles schriftlich und bewahren sich Kopien des Schriftverkehrs auf. Telefonate sollten Sie vor Zeugen führen. Nicht vergessen: Notieren Sie Namen, Durchwahl, Datum und Uhrzeit. * Bestehen Sie auf eine zügige Abwicklung.
Wohngebäudeversicheurng Vergleich
Haftpflichtversicherung Vergleich
- weitere Informationen für Sie: