Versicherung

Fristen für den Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung

Nachbesserungen in der Gesundheitsreform. Es wird wohl enge Fristen für den Wechsel in der Basistarif der PKV geben für freiwillig gesetzlich versicherte.

Gesundheitsreform und der Wechsel in den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Ein Detail in der Gesundheitsreform soll den Wechsel, von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten, in den Basistarif einschränken. Die Berliner Zeitung berichtet heute, dass es für diesen Personenkreis sehr kurze Fristen für den Wechsel in den Basistarif gibt. Dies wurde auch von einer Sprecherin des Ministeriums bestätigt.

Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung muss den Antrag auf Aufnahme in den Basistarif nur in den ersten 6 Monaten nach Einführung annehmen. Wird diese Frist verpasst, muss nicht mehr in den Basistarif aufgenommen werden. Momentan liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung bei 3937,50 Euro. Nur wer diese Grenze dann 3 Jahre überschreitet kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung wechseln. Und genau dort beginnt dann die 6 Monatsfrist.

Dies dürfte zum einen dafür sein, dass nicht zu viele von der gesetzlichen in den Basistarif wechseln aber auch die privaten Krankenversicherungen profitieren davon. Denn ist die Frist verstrichen können die privaten Krankenversicherung dem Wechsel in den Basistarif zustimmen oder ablehnen.
Ursprünglich sollte ja der Basistarif generell offen sein aber es scheint wohl andauernd Nachbesserungen zu geben für welche Seite auch immer.

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