Versicherung

Freiwillige Mitgliedschaft gesetzliche Krankenversicherung

Für ehemals Pflichtversicherte ist die Möglichkeit eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen gegeben und auch manchmal auch durchaus sinnvoll.

Für viele kann eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besser sein als eine private Krankenversicherung. Allerdings ist eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV an gewisse Voraussetzungen gebunden. Möglich ist es wenn schon bisher in einer Krankenkasse eine freiwillige Mitgliedschaft bestanden hat und nur die Krankenkasse gewechselt werden soll.
Wenn sich Menschen Selbstständig machen und aus der Versicherungspflicht ausscheiden gelten bestimmte Versicherungszeiten.

Krankenversicherung

Kurz vor dem Beginn einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse muss eine ununterbrochene Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse von 12 Monaten bestanden haben.
Möglich sind auch wenn der ehemals Pflichtversicherte mindestens 24 Monate in den letzten 5 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse versichert war.

Bei der Auswahl der Krankenkasse kann der Kunde sich hier informieren, welchen Beitragssatz die einzelnen Krankenkassen haben. Sollte auch die Überlegung da sein sich ein Angebot von einer privaten Krankenversicherung einzuholen ist dies ebenso möglich. Hier ein Angebot zur privaten Krankenversicherung und weiter unten, können die gesetzlichen Krankenversicherungen verglichen werden:

Krankenversicherung

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