Freistellungsauftrag 2007 was muss ich tun

Bis 2007 sollten alle Anlger den Freistellungsauftrag erneuern sonst wird die Bank den Freistellungsauftrag kürzen.

Viele sind inzwischen informiert dass der Sparerfreibetrag zum 01.01.2007 halbiert wird.
Was muss ich nun tun mit meinem Freistellungsauftrag fragen sich viele.

Viele Anleger wissen nicht dass die Bank ab 2007 selbstständig tätig wird, wenn die Freistellungsaufträge nicht erneuert werden.

Alle Anleger sollten für Wertpapierkonten Sparbücher und für alle Konten bei ihrer Bank erneuern.

Die Bank kürzt sonst selbstständig ihren Freistellungsauftrag auf 56,37 Prozent und dass selbst dann wenn der Anleger unter den Freibeträgen für 2007 liegt.

Die Bank zieht sonst von nicht freigestellten Zinsen und Dividenden Steuern fürs Finanzamt ab. Bei Dividenden ist es im Gegensatz zu den Zinsen nur die Hälfte zu berücksichtigen.

Für Singles ist die Grenze ab 2007 bei 801,– Euro und Ehepaare haben demnach noch einen Freibetrag von 1602,– Euro.

Bausparverträge sollten auch nicht vergessen werden. Wie sich die Bausparkassen verhalten und ob die auch selbstständig den Freistellungsauftrag kürzen kann ich momentan nicht beantworten. Sobald ich da nähere Informationen haben werde ich hier berichten.

Besser ist es sicherlich auch bei den Bausparkassen den Freistellungsantrag anzupassen.


Eine Antwort zu "Freistellungsauftrag 2007 was muss ich tun"

  1. Miwo schrieb:

    Wer Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat, braucht keinen Freistellungsauftrag seiner Bausparkasse erteilen.
    Ein Freistellungsauftrag fällt somit für 80% aller Bausparer unter den Tisch.
    Wissen tun das die allerwenigsten, nicht mal die Banken!

  2. Ping: Freistellungsauftrag Bausparvertrag Anspruch Wohnungsbauprämie

  3. Stef schrieb:

    Hallo,

    hier eine weitere Ergänzung:
    Auch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bewirkt, dass kein Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse einzureichen ist.
    Hierüber erteilt Ihnen gern Ihre Hausbank Auskunft.
    P.S. an MIWO: Ich kenne zwar Ihre Bankverbindung nicht, aber diese Wissenslücke scheint auf Inkompetenz hinzuweisen. Vielleicht sollten Sie über einen Wechsel nachdenken:-)

  4. Jörg schrieb:

    Das die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage keinen Einfluß auf den Sparerfreibetrag haben ist verständlich und O.K., aber was ist mit den Zinsen und den Bonuszahlungen, die ich z.B. auf den Bausparvertrag bekommen, dafür brauche ich doch einen Freistellungsauftrag. Die LBS hat uns jedenfalls den Sparerfreibetrag für 2007 entsprechend gekürzt und wenn ich nicht reagiere, werde ich bei der nächsten Abrechnung über dem gekürzten Freibetrag liegen.