Fondsgebundene Rentenversicherung oder Aktienfonds und Investmentfonds
Durch die Abgeltungssteuer ab dem 1.1.2008 werden Fondsgebundene Lebens und Rentenversicherungen wieder attraktiver
Die Entscheidung für seine Altersvorsorge wurde seit dem 01.01.2005, durch die Streichung der Steuerfreiheit bei Rentenversicherungen , leichter gemacht.
Warum sollte ich in eine Fondsgebundene Rentenversicherung einzahlen ohne dass Privileg der Steuerfreiheit und dazu noch mit den hohen Abschlusskosten. Die Entscheidung direkt in Aktienfonds zu gehen war für mich klar.
Über Nacht am 03.07.2007 lieferte die Bundesregierung wieder ein Verkaufsargument Richtung Fondsgebundene Lebens und Rentenversicherung.
Während Fonds, Aktien, Zins oder Rentenanlagen ab dem 01.01.2008 mit einer globalen Abgeltungssteuer von 25 % belegt werden, bleibt die Rentenversicherung aufgrund des Alterseinkünftegesetz außen vor.
Wer mit 65 Jahren in Rente geht , zahlt bei einer Fondsgebundenen Rentenversicherungen nur für den Ertragsanteil Steue.
Bei einer Kapitalauszahlung und dem Endalter 60 sowie einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren Laufzeit ist Ertrag nur zu 50 % steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz.
Die Versicherungen haben ihr Steuerprivileg zurück.
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