Förderung für die Wohnimmobilie über Riester 2007
Die Wohn-Riester soll zum 1. Januar 2007 eingeführt werden. Die Eckpunkte der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die Riesterförderung scheinen bereits festzustehen obwohl noch einige Abstimmungen dazu nötig sind
Die Eckpunkte für die Integration der Wohnimmobilie in die Riesterförderung sind noch nicht veröffentlicht, scheinen aber teilweise den Vorstellungen der SPD zu entsprechen.
Es ist ein Referentenentwurf, der noch durch viele Abstimmungen muss, sieht aber zwei unterschiedliche Fördermöglichkeiten für das selbst bewohnte Wohneigentum vor.
Tilgungszahlungen für Bauspardarlehen sollen wie normale Riesterverträge gefördert werden.
Wobei die Zulagen zum Aufbau einer Rente verwendet werden sollen um im Alter eine Zusatzrente zu erhalten neben dem mitfreien Wohnen.
Strittig ist der Vorschlag der Bausparkassen, die eine volle oder teilweise Kündigung bestehender Riesterverträge, zur Finanzierung einer Wohnimmobilie befürworten.
Gegen diesen Vorschlag sind naturgemäß die Versicherungsgesellschaften, die dadurch viele Verträge verlieren würden.
Nach der Gesetzesinitiative des Finanzministerium sollen bis zu 50 % des Kapitals für den Erwerb oder Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie entnommen werden dürfen.
Was bleiben soll, ist die nachgelagerte Besteuerung. In der Ansparphase wird das Wohneigentum gefördert und später in der Leistungsphase nachgelagert besteuert.
Die Förderung der Wohnimmobilie über Riester soll bis zum 01.Januar 2007 eingeführt werden.
Quelle: versicherungsjournal.de
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