Förderung der Altersteilzeit abgelaufen

Seit 1996 gibt es das Gesetz zur Altersteilzeit (AltTZG) als probates Mittel zur Erleichterung des Übergangs in den Ruhestand einerseits und der Erweiterung des Arbeitsmarktes für junge Menschen und Arbeitslose andererseits. Jetzt ist die gesetzliche Regelung zur Förderung der Altersteilzeit abgelaufen.

Schon 1996 wurde in Deutschland die so genannte Altersteilzeit eingeführt. Für Menschen ab 55 Jahren ist sie eine prima Möglichkeit, sich in aller Ruhe auf den Ruhestand vorzubereiten. Seine Arbeitszeit wird bis zum tatsächlichen Renteneintritt halbiert. Das ist schon mal fein. Noch besser ist allerdings, dass er in dieser Zeit nicht die Hälfte seines eigentlichen Gehaltes bekommt, sondern seine halbe Kraft mit mindestens 70 Prozent entlohnt wird.

Sanft in die Rente gleiten Wer sich nun noch um die Rente sorgt, sei auch beruhigt. Denn die Einzahlung in die Rentenkasse während der Altersteilzeit beträgt immer noch mindestens 80 Prozent. Die 20prozentige Aufstockung des Entgeltes sowie die zusätzlichen Rentenbeiträge werden von der Arbeitsagentur und die Träger der Grundsicherung getragen. Solange die Stelle durch einen Arbeitslosen oder einen Auszubildenden besetzt wird. Tolle Sache, meint man und freut sich schon. Leider zu früh. Denn Stichtag für die gesetzliche Regelung zur Förderung der Altersteilzeit galt nur bis zum 31.12.2009. Die Förderleistungen können jetzt nur noch von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die die Altersteilzeit vor dem 01. Januar 2010 begonnen haben. Allerdings ist trotzdem für Interessierte nicht alles verloren. Denn natürlich hat das Gesetz weiter Gültigkeit. Lediglich die Förderung durch das Arbeitsamt entfällt.

Vor- und Nachteile Aber auch wenn die Altersteilzeit nicht mehr gefördert wird, sie hat weiterhin klare Vorteile für – vor allem arbeitsmüde – ältere Arbeitnehmer und Arbeitgeber. So kann der Mitarbeiter langsam in die Rente gleiten. Er hat noch Gelegenheit sein Wissen weiterzugeben und kann trotzdem schon mehr Freizeit genießen. Auch der Arbeitgeber kann noch von der Erfahrung des Mitarbeiters zehren. Je nach Arbeitszeitmodell kann er den Teilzeitler auch projektweise einsetzen und gleichzeitig jüngere Mitarbeiter einstellen. Aber: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn es ergeben sich auch Nachteile für beide Seiten. Auf Seiten des Arbeitnehmers ist es ganz klar das geringere Gehalt inklusive der reduzierten Rentenzahlungen. Außerdem können weitere Einbußen durch Arbeitslosigkeit – vor der man auch bei der Altersteilzeit nicht gefeit ist – oder eine mögliche Insolvenz des Arbeitgebers entstehen. Der Arbeitgeber wiederum hat einen hohen organisatorischen Aufwand. Der Eintritt in die AltTZG will also gut überlegt sein.