Finanzmarkt Regeln – Immobilienfonds und Leerverkäufe
Der Finanzmarkt soll durch die Regierung Regeln erhalten, damit solche Dinge wie die Schließung von offenen Immobilienfonds und Leerverkäufe von Aktien nicht mehr in der Art passieren.
Durch die jüngste Finanzmarktkrise will die Regierung den Finanzmarkt besser kontrollieren und dafür sollen bestimmte Regeländerungen vorgenommen werden. Ungedeckte Leerverkäufe in Aktien sollen zukünftig verboten werden. Bei ungedeckten Leerverkäufen wird auf fallende Kurse spekuliert ohne das der Investor viel Geld investieren muss und solche Leerverkäufe können nach Meinung der Regierung zu einer Instabilität des Finanzmarktes führen.
Immobilienfonds mussten schließen Ebenso soll es Änderungen geben bei offenen Immobilienfonds, weil durch Anleger die plötzlich ihre Anteile abgezogen haben, einige Immobilienfonds vorsichtshalber schließen mussten, weil ihre Kapitaldecke nicht ausreichte um die Anteile zurück zu bezahlen. Dadurch mussten die Fonds dann schnell Immobilien verkauft werden und dies oft unter dem möglichen Verkaufspreis.
Haltefristen für offene Immobilienfonds Bei den offenen Immobilienfonds sollen zukünftig Fristen eingeführt werden. Anleger sollen dann mindestens 2 Jahre ihre Anteile halten, danach soll es Kündigungsfristen zwischen 6 und 24 Monaten geben. Zusätzlich sollen noch die Werte in den Immobilienfonds, die von Sachverständigen ermittelt wurden, einen pauschalen Abschlag von 10 Prozent erhalten, das aber gefällt vielen nicht, da durch diesen Schritt offene Immobilienfonds erst mal unattraktiv werden.
Ob die Maßnahmen der Regierung greift ist eine Frage, welche wohl nur die Zeit beantworten kann. Momentan hat man als Anleger nur das Gefühl, das eigentlich alles wieder so ist wie vor der Finanzkrise.
- weitere Informationen für Sie: