Feuerversicherung – was ist versichert
Was ist versichert in der Feuerversicherung?
Wenn es brennt kann das Feuer an Wohnung und Haus immense Schäden anrichten, zum einen muss das abgebrannte Inventar und zum anderen ist auch der Schaden am Haus hoch wenn es brennt.
Eine Feuerversicherung gibt es in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung. Wer eine Wohnung gemietet hat kann dafür eine Hausratversicherung abschließen, wer Hauseigentümer ist braucht eine Wohngebäudeversicherung.
Wohngebäudeversicherung Für die meisten Hauseigentümer ist das Haus die größte Investition in ihrem Leben und da die Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser am Gebäude große Schäden verursachen können. In der Wohngebäudeversicherung ist zunächst das Hauptgebäude versichert außerdem sind auch die dazugehörenden Garagen und Nebengebäude versichert, wenn diese im Versicherungsvertrag mit aufgenommen worden sind. Bei der Wohngebäudeversicherung sind die Teile mitversichert, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie zum Beispiel eine Einbauküche.
Gebäudezubehör mitversichert In der Wohngebäudeversicherung ist auch das Gebäudezubehör versichert, das zu Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient, wie z. Bsp. Werkzeug oder Blumenkästen. Das Wohngebäude und das Zubehör ist in der Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Hagel und Blitzschlag versichert und wenn eine Elementarversicherung mit abgeschlossen wurde sind auch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Lawinen und Erdbeben versichert. Allerdings muss die Elementarversicherung extra abgeschlossen werden und ist in der normalen Wohngebäudeversicherung nicht enthalten.
Weitere Leistungen versichern Je nach Versicherungsvertrag und Versicherungsgesellschaft kann man noch weitere Leistungen in der Wohngebäudeversicherung versichern, wie zum Beispiel das beseitigen von Graffiti oder Mietausfall von vermieteten Räumen. Wichtig ist es dass die richtige Versicherungssumme versichert wird, die sollte dem Wert der Immobilie entsprechen, damit keine Unterversicherung im Schadensfall vorliegt.
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