Familienversicherung
Definition: Die Familienversicherung ist die Kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Kindern in der gesetzlichen Versicherung.
Ein Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherungen ist die Familienversicherung. Hier werden Ehegatten und Kinder des so genannten Stammverdieners kostenlos mitversichert. Dabei müssen aber natürlich einige Regelungen beachtet werden.
Leistung der gesetzlichen Kasse
Mitversichert werden können:
1.) Ehegatten, die nicht selbst versichert oder versicherungsfrei sind. Ausgeschlossen sind Ehegatten die selbst berufstätig sind und über 350 Euro bzw. 400 Euro (Minijob) verdienen.
2.) Eingetragene Lebenspartner.
3.) Kinder (bis zum 23. Lebensjahr ohne Erwerbstätigkeit, bis 25 in einer Berufsausbildung).
4.) Behinderte Kinder, deren Behinderung während der Familienversicherungszeit vorlag und die sich nicht selbst unterhalten können.
Privat gibt’s das nicht
Ausnahmen bestätigen hier natürlich die Regel. Ein Gespräch mit der jeweiligen Krankenkasse kann Klarheit bringen. In der privaten Krankenversicherung ist die Familienversicherung keine Option.
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