Fachberater Qualifikation nur mit kaufmännischer Ausbildung?

Die Einführung der neuen Vermittlerrichtlinien steht kurz bevor und dabei sollen noch gravierende Veränderungen vorgenommen werden. Fachberater für Finanzdienstleistungen ohne kaufmännische Ausbildung müssen bangen, dass nicht 11 Tage vor Einführung der VersVermV sie ohne Qualifikation sind.

Am Freitag soll ja der Beschluss des Bundesrates zum neuen Vermittlerrecht erfolgen, da ja der 22. Mai immer näher kommt, wo ja die neue VersVermV in Kraft treten soll.
Eigentlich waren alle Punkte soweit geklärt aber es könnte wohl doch für einige eventuell noch eine Überraschung geben.
Alle die den Abschluss Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) haben müssen bangen dass dies als ausreichende Qualifikation für den Versicherungsvertrieb anerkannt wird.
Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Kulturfragen wollen dass der obige öffentlich rechtliche Abschluss als Fachberater ohne eine kaufmännische Ausbildung nicht als ausreichende Qualifikation für den Versicherungsvertrieb gilt.
Man darf gespannt den Freitag nun abwarten und wie da abgestimmt wird, aber kurz vor der Einführung der Vermittlerrichtlinie noch was entscheidendes zu verändern dürfte eigentlich nicht sein.