Erhöhung des Renteneintrittsalter auf 67 Jahre früher als geplant
Das Renteneintrittsalter wird auf 67 Jahre angehoben
Nach Franz Münteferings Vorstoß das Renteneintrittsalterfrüher als geplant auf 67 Jahre zu erhöhen, wurde schnell reagiert und beschlossen.
Die große Koalition hat vereinbart, dass die Anhebung des Renteneintrittsalter im Jahr 2012 beginnen und 2029 abgeschlossen sein.
Zunächst soll zwölf Jahre lang ab 2012 das Renteneintrittsalter um jeweils einen Monat nach hinten verschoben werden, danach sechs Jahre lang jeweils um zwei Monate.
Der Koalitionsvertrag hatte eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 bis spätestens zum Jahr 2035 vorgesehen. Mit der nun bekannt gegebenen Einigung kommt das neue Eintrittsalter früher als geplant.
Bei Männern lag das Renteneintrittsalter im Jahr 2004 bei 63,3 Jahre, bei Frauen nur unwesentlich höher bei 63,4 Jahre.
Dies bedeutet, dass durch die Anhebung des Renteneintrittsalter und bei gleichbleibendem Renteneintritt, die Rentner fast 4 Jahre früher in Rente gehen.
Pro Jahr in dem früher in Rente gegangen wird, gibt es einen Abschlag von 3,6 %. Möchte jemand mit 63 Jahre im Jahr 2030 in Rente gehen, muss er mit einem Abschlag von 14,4 Prozent an seiner Rente rechnen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frage: das Renteneintrittsalter wurde von 65 auf 67 Jahre angehoben (mit Übergangsregelungen); was gilt für Schwerbehinderte, wird auch für sie das Renteneintrittsalter (von bisher 63) angehoben?
Vielen Dank für die Beantwortung
M. Knoll
Sehr geehrte Frau Knoll,
nein für Schwerbehinderte gilt dies nicht.
lesen Sie hier:
http://www.versicherung-in.de/uwe/altersrente-und-renteneintrittsalter-fuer-behinderte/
Top