Erben Freibeträge Kinder und Enkel
Erben von Immobilien kann bald teurer werden, der Gesetzgeber muss bis Ende 2008 eine Reform auf den Weg bringen. Dabei könnten die Freibeträge für Kinder, Enkel und andere geringer werden aber auch die Bewertungsgrundlage für Immobilien könnte geändert werden.
Das Erben von Immobilien könnte bald teurer werden und Eltern sollten sich überlegen ob sie dies noch nach der alten Rechtslage in Angriff nehmen oder eben damit leben, dass bald wohl die hohen Freibeträge für Kinder der Vergangenheit angehören.
Momentan muss nur 50 Prozent des Verkehrswertes bei einer Immobilie versteuert werden, wenn Kinder eine Immobilie erwerben.
Der Gesetzgeber hat bis Ende 2008 Zeit die Reform über das Erben auf den Weg zu bringen.
Der Hintergrund ist, dass Immobilien und auch Betriebsvermögen derzeit stark unterbewertet sind. Deshalb und auch wegen der Freibeträge bezahlen viele die erben keine Steuern.
Bekommt der Sohn oder die Tochter ein Haus vererbt ist der Freibetrag bei 205.000 Euro für Kinder. So fallen bei einer Immobilie bis 410.000 Euro nach aktueller Rechtslage in der Regel keine Steuern an.
Ob dass Haus vererbt oder geschenkt wird, ist dabei unerheblich, da für beides die gleichen steuerrechtlichen Regeln gelten.
Der Ehepartner hat sogar einen Freibetrag von 307.000 Euro. Enkel haben dagegen nur einen Freibetrag von 51.200 Euro.
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