Einkommensgrenze einmalig überschreiten
Update September 2011: Für die private Krankenversicherung eine gute Nachricht, seit diesem Jahr muss die Einkommensgrenze nur noch einmalig überschritten werden um in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die vorläufigen Zahlen für 2012 sind inzwischen bekannt.
Für den Wechsel eines Arbeitnehmers von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung muss eine gewisse Einkommensgrenze überschritten werden. Diese Einkommensgrenze muss bisher in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überschritten werden um das Recht zum Wechsel in die PKV zu haben. Seit Januar 2011 ist diese Wechselfrist erheblich verkürzt worden, denn bei einmaliger Überschreitung ist nun ein ein Wechsel in die PKV möglich.
Aktuell bei 4.125,00 Euro Die Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) liegt aktuell bei 49.500 Euro im Jahr oder 4.125,00 Euro im Monat. Das einmalige Überschreiten würde dann bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer einmalig die 4.125,00 Euro überschritten hat, kann er in die private Krankenversicherung wechseln. Es ist eigentlich eine Rückkehr zum alten System, vor rund 5 Jahren war die Wechselfrist von einem Jahr auf 3 Jahre erhöht worden von der damaligen Rot-Grünen Regierung, dies wurde nun wieder rückgängig gemacht.
GKV erhöht zum Jahresende
Weil die Einkommensgrenze nur noch einmalig oder ein Jahr überschritten werden muss, hat die private Krankenversicherung wieder mehr Neukunden und die gesetzlichen Krankenkassen freut das sicherlich nicht. Diese haben zu Beginn des Jahres den Beitragssatz von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht, was dann nochmal einige in die Arme der privaten Krankenversicherung getrieben hat. Vor einem Wechsel in die PKV sollte allerdings auch das Unternehmen selbst unter die Lupe genommen werden, denn nur eine finanziell stabile Krankenversicherung kann ein starker Partner auf Dauer sein. Dazu einfach den Fachberater ansprechen auf die Kennzahlen des Unternehmens.
Aktuelle Zahlen Einkommensgrenze 2012: Inzwischen sind die vorläufigen Zahlen für die Einkommensgrenze und Beitragsbemessungsgrenze 2012 eingetroffen. Die sind wie immer nur vorläufig aber in der Regel ändert sich da nichts mehr. Während im letzten Jahr die Werte noch gesunken sind, ziehen diese wieder deutlich an. Die Einkommensgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung steigt im nächsten Jahr auf 50.850 Euro. Hier alles wissenswerte dazu!
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