Ehegattensplitting wird wohl negativ verändert

Das Ehegattensplitting unter der Lupe

Änderung des Ehegattensplitting wird wohl bald eingeführt

Unter dem Stichwort Ehegattensplitting werden besserverdienende Ehepartner bald mehr belastet. Bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 7.050 Euro sollen Beiträge an die Krankenkasse bezahlt werden.

Alleinverdiener ab einem Einkommen von 3.525 Euro wären von dieser Neuregelung betroffen. Bisher wurde der Verdienst , der über die Beitragsbemessungsgrenze ging nicht zur Beitragsberechnung hinzugezogen.

Der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze, wird dem Ehepartner (ohne oder nur mit geringem Einkommen) zugerechnet, bis der Ehepartner auch die Beitragsbemessungsgrenze erreicht.

Einfaches Beispiel dazu:

Alleinverdiener, verheiratet mit 4.075 Brutto im Monat

Er bezahlte bisher Beiträge zur Krankenkasse aus der Beitragsbemessungsgrenze 3525,–Euro.

Jetzt werden seiner Ehefrau der Verdienst über 3525,–Euro hinzugerechnet bis zu maximal 7050,–Euro.

Bei einer Krankenkasse mit 14% Beitragssatz wäre es bei einem Gehalt von 4075,–Euro brutto eine Mehrbelastung von 77 Euro im Monat.

Wird dies so verabschiedet, ist es der Anfang einer wohl notwendigen Reform in der Gesundheitspolitik.

Die eigentlichen Kernpunkte einer Reform im Gesundheitswesen soll erst im Frühjahr 2006 entschieden werden.

Die beiden großen Parteien haben da noch sehr unterschiedliche Ansichten.