Dread Disease Versicherung – Ergänzung Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Dread Disease Versicherung als Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet eine zusätzliche finanzielle Unterstützung als Einmalzahlung im Falle einer besonders schweren Erkrankung.
Die Dread Disease Versicherung ist eine Versicherung der Arbeitskraft und in Deutschland auch unter den Begriffen „Schwere-Krankheiten-Vorsorge” oder „Schwere-Krankheiten-Versicherung” bekannt. Sie kann für all die Berufstätigen eine sinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein, die besonders auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind, wie zum Beispiel Freiberufler und Selbständige.
Zusätzliche Absicherung Mit einer Dread Disease Versicherung kann man sich für die finanziellen Konsequenzen bedingt durch eine schwere Erkrankung, wie zum Beispiel einer Krebserkrankung oder einem Schlaganfall oder auch gegen die schrecklichen Folgen eines Unfalls, wie zum Beispiel einer Querschnittlähmung absichern. Die Auszahlung wird in einmaliger Form nach Vorlage des ärztlichen Attestes vorgenommen und bedarf im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der Vorlage unzähliger Atteste und langer Wartezeiten.
Eimalzahlung statt Rente Im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeitsrente und Rentenzahlungen aus einer Grundfähigkeitsversicherung, werden die Leistungen aus einer Dread Disease einmalig ausbezahlt. Eine solche Versicherung kann ergänzend zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden und im Hinblick auf die Kosten einer schweren Erkrankung und die Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkasse durch den Kostendruck noch zahlen, scheint dies eine sinnvolle Absicherungsvariante zu sein.
Ergänzung Berufsunfähigkeitsversicherung
Tritt ein Leistungsfall bei einer Dread Disease Versicherung ein, so ist die Auszahlung klar geregelt. Es besteht die Möglichkeit sich für klar aufgelistete Schadensfälle zu versichern. Entsteht ein Leistungsanspruch durch Eintritt einer in der Versicherungspolice aufgeführten Erkrankung, so ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes ausreichend und die Versicherung tätigt die Auszahlung. Den Versicherungsbetrag kann man individuell festlegen.
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