Doppelter Haushalt – Änderung Steuererklärung

Der Bundesfinanzhof hat mit neuen Urteilen eine Änderung beim doppelten Haushalt den berufstätigen beschert.

Bei der Rechtsprechung zum doppelten Haushalt gab es in der letzten Zeit eine Änderung, nun haben auch Berufstätige die aus privaten Gründen vom Arbeitsplatz weggezogen sind, die Möglichkeit Kosten wie die zweite Miete, Einrichtungsgegenstände und auch die Kosten für die Fahrt nach Hause absetzen.

Egal wo die Wohnung sich befindet
Viele Berufstätige haben an ihrem Arbeitsort eine Zweitwohnung, um dadurch leichter und schneller zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Ob nun Berufstätige am Arbeitsort die alte oder neue Wohnung haben spielt keine Rolle, nach dem Urteil des Bundesfinanzhof.

Ausgaben nachreichen innerhalb eines Monats Wenn der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist, kann man auch die Ausgaben für den doppelten Haushalt nachreichen. Der Steuerbescheid wird einen Monat nach der Bekanntgabe bestandskräftig. Innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Steuerbescheids kann man die Ausgaben über einen Einspruch nachreichen.

Beim Steuerberater nachfragen Es ist sicherlich kein Fehler sich dabei an einen Steuerberater zu wenden, der in vielen Dingen mehr herausholen kann als jemand der sich mit der Steuer nur einmal im Jahr befasst.

Az. VI R 23/07 sowie VI R 58/06