Direktversicherung keine Beiträge zur Sozialversicherung 2009
Die Regierung hat bei der betrieblichen Altersvorsorge auf den Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit verzichtet. So bleiben zum Beispiel in der Direktversicherung auch im Jahr 2009 frei von der Sozialversicherung.
Die Diskussion um die nicht mehr ausreichende gesetzliche Rente bringt neben Riester und Rürup auch wieder die betriebliche Altersversorgung mit der Direktversicherung in den Blickpunkt.
Zumal die Beiträge zur Direktversicherung nun auch über das Jahr 2008 hinaus steuerfrei bleiben.
Der zuerst geplante Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit hätte der betrieblichen Altersversorgung einen erheblichen Dämpfer versetzt, was sicherlich nicht im Sinne der Regierung ist, denn die Menschen in Deutschland müssen für ihre Altersversorgung was tun.
Arbeitgeber sind inzwischen verpflichtet dem Arbeitnehmer eine Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten, nur welche Form und bei welcher Gesellschaft kann der Arbeitgeber bestimmen.
Das Urteil zur Zillmerung der Verträge sollte nun allerdings auch die Arbeitgeber ein wenig aufgerüttelt haben, damit sie nicht später dafür büßen müssen, nur weil sie sich nicht informiert haben.
Die Direktversicherung hat dabei einige Vorteile und dies auch für den Arbeitgeber, da die Verwaltung bei der Direktversicherung wesentlich einfacher ist als bei der Unterstützungskasse oder einem Pensionfonds.
Die betriebliche Altersversorgung ist auch bei Arbeitslosigkeit geschützt, denn selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld II darf der Staat dies nicht abhängig von der Verwertung der Anwartschaften machen.
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hallo
ich bin der meinung, dass eine ungeklärte rechtssituation bzgl der sozialabgaben zum zeitpunkt 1979 – abschluß einer firmendirektversicherung als gehaltsverzicht mit fixbetrag – nicht dazu führen darf, während der laufzeit dieses vertrages zu ungunsten des arbeitnehmers geklärt werden darf.
wobei schon der eindruck erniedriegend ist, der staat bzw die gesetzgebung hätten das recht, jemandem der sich um seine altersvorsorge gekümmert hat, könne nun ruhig einen erheblichen teil abgeben.
Ich halte das für höchst rechswidirg und unseriös.
Hat das noch etwas mit rechtsstaatlichkeit zu tun zum?
Da für diese form der altersvorsorge gerade mit der sozialbeitragsfreiheit geworben worden ist, bedeutet das letztendlich, daß unser staat bzw. die gesetzgebung in ermangelung juristischer ausgestaltung der gesetzlich zulässigen möglichkeiten, in zeiten knapper kassen, nun einfach kraft gesetz wie in einem selbstbedienungsladen über die dummen sparer hermachen darf, um sich zu bedienen.
wie kann ich solche methoden anders als schlecht oder mafios ansehen.
ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn die pflicht zu sozialabgaben von vornherein gegolten hätte.
allerdings hätte ich dann keine solche altersvorsorge abgeschlossen bzw zugestimmt.
Ja, das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Mein Altersfinanzplan ist durch die Änderung völlig durcheinander geraten. Wie ist es eigentlich mit dem “Bestandsschutz” in solch einer Situation? Wie Herr Wahl schrieb, habe auch ich mich beim Abschluß meiner altersichernden Versicherungen auf die damals gültigen Bedingungen eingestellt. Jetzt fehlen erhebliche Kapitalbeträge. Für die monatlich an die Krankenkasse abzuführenden Beträge erhalte ich keinerlei zusätzlich Gegenleistung. Das ist modener “Straßenraub”.
Es ist auch völlig ungerecht, dass das Verfassungsgericht gegen diese Umsetzung des Gesetzes keine Klage zugelassen hat.
Kann der Staat wirklich jederzeit durch Gesetze oder Gesetzesänderungen auf das erworbene Kapital zugreifen?
Entwickelt sich Deutschland zu Bananenrepublik??