Direktversicherung
Eine Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt bei einer Versicherung eine Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab.
Vorteile:
- steuerfreie Beiträge
- Auszahlung des Kapitals möglich unter bestimmten Vorraussetzungen
- bei Wechsel des Arbeitgebers problemloses mitnehmen
- auch eine private Weiterführung der Versicherung ist möglich
- bis 2008 sind die Beiträge noch sozialversicherungsfrei
Bei Ablauf werden die monatlichen Rentenzahlungen versteuert (§ 22 Nr. 5 Estg)
Kapitalauszahlungen sind voll zu versteuern
- weitere Informationen für Sie: