Direktversicherung

Eine Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung


Direktversicherung

Der Arbeitgeber schließt bei einer Versicherung eine Rentenversicherung für seinen Arbeitnehmer ab.

Vorteile:

- steuerfreie Beiträge
- Auszahlung des Kapitals möglich unter bestimmten Vorraussetzungen
- bei Wechsel des Arbeitgebers problemloses mitnehmen
- auch eine private Weiterführung der Versicherung ist möglich
- bis 2008 sind die Beiträge noch sozialversicherungsfrei

Bei Ablauf werden die monatlichen Rentenzahlungen versteuert (§ 22 Nr. 5 Estg)

Kapitalauszahlungen sind voll zu versteuern