Die zur Göttinger Gruppe gehörende Securenta zahlt Schadenersatz Az. II ZR 229/04

Securenta zahlt zwei Anlegern Schadenersatz

Securenta, die zur Göttinger Gruppe gehören, muss 2 Anlegern 40.000 Euro Schadenersatz zahlen.

Vor dem BGH hat sie deren Forderung anerkannt.

Zwei Instanzen hatten die Klagen zuvor abgewiesen und auch keine Revision zugelassen.
Die beiden Anleger legten dagegen Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein und waren damit erfolgreich.

Durch die Anerkennung hat die Securenta eine Urteilsbegründung vermieden, da sich darauf auch andere Geschädigte berufen könnten.

Quelle: Finanztest Ausgabe Mai 2006