Die Versicherung schickt die Kündigung oder sie wollen kündigen

Über Kündigungszeiten vor Ablauf des Vertrags oder aber der Versicherer schickt die Kündigung

Sie wollen eine Versicherung kündigen oder aber die Versicherungsgesellschaft schickt die Kündigung. Wollen Sie bei einer Versicherung einen Versicherungsvertrag kündigen, müssen Sie die Kündigungszeiten beachten, außer Sie haben einen ersatzpflichtigen Schaden. Nach der Bezahlung des Schadenfalls seitens der Versicherung, ist es innerhalb 4 Wochen möglich bei den meisten Versicherungen den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Kündbar 3 Monate vorher Viele Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von 5 Jahren und sind demnach auch erst kündbar 3 Monate vor Ablauf dieser Vertragslaufzeit, außer eben im Schadensfall. Die KFZ Versicherung kündigen ist allerdings jährlich möglich, da gibt es keine längeren Laufzeiten als 1 Jahr.

Versicherungsgesellschaften kündigen Verträge Inzwischen kündigen auch die Versicherungsgesellschaften Verträge, die sie als nicht rentabel ansehen. Dabei werden die Beitragseinnahmen mit den Schadenszahlungen verglichen, übersteigen die Schadenszahlungen die eingenommenen Beiträge, bekommt meist der Vertreter schon eine Nachricht von seiner Gesellschaft und muss Stellung beziehen, ob und warum die Gesellschaft den Vertrag nicht kündigen sollte.

Kein Vorteil mehr Es war früher mal ein Vorteil alle Versicherungen bei einer Gesellschaft zu haben, aber auch da haben die Gesellschaften inzwischen keine Scheu mehr, einzelne Verträge dem Kunden zu kündigen. Zu den oben genannten Laufzeiten von Versicherungsverträgen ist noch zu sagen, dass die Gesellschaften eine 5 jährige Laufzeit anbieten und dafür einen sogenannten Dauerrabatt von meist 10 % auf den Beitrag dem Kunden geben. Bei Maklern sind die Vertragslaufzeiten soviel ich weiß, immer nur Jahresverträge aber speziell zu Maklern werde ich an andere Stelle noch mal was schreiben.


Eine Antwort zu "Die Versicherung schickt die Kündigung oder sie wollen kündigen"

  1. silvia hoppenheit schrieb:

    ich bin seit 1988 bei einer gesellschaft privathaftpflicht versichert. Vor ca. 10 habe ich einen schadensfall (verursacht durch meinen sohn, schaden etwa 3000,- DM) und vor ca. 8 Wochen erneut einen schaden (ebenfalls durch meinen Sohn verursacht, schadenshöhe 400 Euro) gemeldet. Die Versicherung zahlte, jetzt bekam ich die außerordentliche Kündigung. Ist dies rechtes? Wie kann ich vorgehen, dass auch weiterhin Vericherungsschutz besteht.

  2. uwe schrieb:

    Die Versicherungsgesellschaft hat genauso wie der Versicherungsnehmer das Recht die Versicherung nach einem bezahlten Schadensfall zu kündigen innerhalb von 4 Wochen. Man kann da nichts machen und leider wird es danach auch oft noch schwer eine neue Versicherung zu finden, weil man angeben muss dass man gekündigt wurde.