Versicherung

Die Krankenversicherungspflicht 2007 und Ausnahmen ab dem 01. Januar 2009

Welche Personen Krankenversicherungspflicht zum April 2007 haben und den Ausnahmen die erst ab dem 1. Januar 2009 eine private Krankenversicherung abschließen müssen.


Krankenversicherung

Im April 2007 wird es für alle Pflicht Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, die bisher nicht krankenversichert waren, also auch diese Personen die noch nie versichert waren. In der gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitrag vom jeweiligen Einkommen abhängig, maßgebend dafür ist der Tarif für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse.

Es wird dabei einen Mindestbeitrag geben und kann die betreffende Person diesen Beitrag nicht bezahlen muss er seine Bedürftigkeit anhand von Einkommensbelegen nachweisen. Dann würde der Sozialhilfeträger einspringen und einen Teil des Beitrags oder den ganzen Beitrag übernehmen

Ausgenommen von dieser Krankenversicherungspflicht sind Personen, die keine Krankenversicherung haben und zuletzt in einer privaten Krankenversicherung waren. Für die vormals in der privaten Krankenversicherung versicherten Personen gilt die Krankenversicherungspflicht ab dem 1. Januar 2009.

Krankenversicherung

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