Der Hund sollte versichert sein

Wenn sich Versicherungen streiten findet man oft kuriose Schadensfälle

Es gibt schon manchmal kurioses bei Versicherungen, wenn dies dann vor Gericht landet.
Dabei wurde gestritten, wer den Schaden nun übernimmt, die KFZ Versicherung oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Folgendes ist passiert: Ein Auto wurde auf dem Grundstück eines Pferdegestüts abgestellt, wobei der Besitzer des Geländewagens den Zündschlüssel stecken ließ und auch seinen Hund im Wagen gelassen hat.

Der Hunde machte in der Abwesenheit des Autobesitzers ein Fenster mit Hilfe der elektrischen Fensterheber auf und verlies das Auto in Richtung Pferdestall.

Dort verletzte der Hund ein teures Turnierpferd so stark dass es eingeschläfert wurde.

Der Besitzer des Hundes leitete die Ansprüche des Pferdebesitzers an seine Tierhalterhaftpflichtversicherung weiter, die den Schaden aber ablehnte mit der Begründung, dass der Schaden auf Grund des Gebrauch eines Autos zustande kam. Somit müsste die KFZ Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen.

Die Richter des Oberlandesgerichtes Karlsruhe sahen dies anders und gaben der Klage des Hundebesitzers Recht. (Az.: 12 U 133/06)

Diese so genannte Benzinklausel ist nur dann anzuwenden, wenn sich durch den Gebrauch eines Autos ein spezifisches Risiko verwirklicht, das von dem Fahrzeug selbst ausgeht.

Die Richter sahen den Fall ähnlich wie wenn sich ein Hund von der Leine losreißt und das Pferd gebissen hätte.

Ein Autobesitzer ist auch nur dazu verpflichtet, die Zündung des Fahrzeugs gegen ungewollte Fortbewegung zu sichern aber nicht die elektrischen Fensterheber zu sichern.

Quelle: Versicherungsjournal