Versicherung

September 2008

Offenlegung von Provisionen – Test

Eigentlich hat der Gesetzgeber durch die Offenlegung der Kosten zum Beispiel bei der Lebensversicherung Transparenz Offenlegung von Provisionen – Test

 

Erwerbsminderungsrente 10,8 Prozent weniger

Wer vor dem 60. Lebensjahr wegen einer Erwerbsminderung in Rente gehen muss, bekommen auf Dauer nur eine gekürzte Erwerbsminderungsrente.

Die Erwerbsminderungsrente läuft bis zu dem Zeitpunkt wo die normale Altersrente beginnt.

Für jeden Monat des Beginns der Rente vor dem 63. Lebensjahr gibt es 0,3 Prozent Abschlag. Allerdings ist dies begrenzt auf einen Abschlag von 10,8 Prozent.

Diese Kürzung der Erwerbsminderungsrente ist völlig unabhängig davon ob man nun 59 Jahre alt ist oder erst 54 Jahre alt. Die Abschläge müssen dann auch Hinterbliebene verkraften, wenn der Versicherte vor dem 60. Lebensjahr verstirbt.

Dass dem so ist mit der gesetzlichen Regelung hat auch das Bundessozialgericht nun in 4 Fällen bestätigt ( Az. B 5 R 140/07 R) ( Az. B 5 R 98/07 R) ( Az. B 5 R 88/07 R) ( Az. B 5 R 32/07 R)

 

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